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Die im Testierungsverfahren eingesetzten Gutachterinnen und Gutachter verfügen über folgende Qualifikationen: - ein einschlägiges Studium
- organisationsbezogene Zusatzsatzqualifikationen, z.B. Organisationsberatungs- oder Qualitätsmanagementfortbildungen
- Organisationsberatungserfahrungen
- Branchenkenntnis im Bereich Kindertagesstätten
Auf dieser Voraussetzung haben sie eine dreistufige Fortbildung im Verfahren der Lernerorientierten Qualitätstestierung durchlaufen. Hier ging es um: - eine vertiefende Einführung in das Lernerorientierte Qualitätsmodell
- die Begutachtung eines Selbstreports
- Durchführung von Visitationen
- die Rückspiegelung der Begutachtung in die Kindertagesstätten
- das Aufstellen von strategischen Entwicklungszielen
Gutachterinnen und Gutachter, die zum ersten Mal ein Gutachten schreiben, werden zunächst grundsätzlich nur für ein Zweitgutachten eingesetzt und zwar ausnahmslos in einem Tandem mit einem erfahrenen Erstgutachter bzw. einer erfahrenen Erstgutachterin. Erst danach können sie ein Erstgutachten übernehmen; meist erfolgt dies im gleichen Gutachtertandem wie beim ersten Einsatz. So werden die Erfahrungen kontinuierlich weitergegeben und die neuen Gutachter/innen erhalten eine intensive Einarbeitung in die gutachterliche Tätigkeit. Auf diese Weise wird ein hohes Niveau an Gutachterqualifikation sichergestellt, das dem anspruchvollen Verfahren der Lernerorientierten Qualitätstestierung angemessen ist.
Außerdem führt die Testierungsstelle im Rahmen der umfassenden Qualitätskontrolle zu jedem Gutachten ausführliche Feedback-Gespräche mit dem jeweiligen Erstgutachter.
Über Gutachterbriefings und zweimal im Jahr stattfindende Gutachtertreffen sorgt ArtSet® für ein gleichbleibendes Qualitätsniveau der gutachterlichen Tätigkeit. ArtSet erwartet, dass die Gutachterinnen und Gutachter zumindest an einem Gutachtertreffen pro Jahr teilnehmen; die Aufrechterhaltung der Akkreditierung als Gutachter/in ist unmittelbar an die Teilnahme an diesen Treffen gekoppelt.
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