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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ArtSet® Qualitätstestierung GmbH Stand Juli 2009
Anmeldung
Die Anmeldung zur Lernerorientierten Qualitätstestierung kann nur schriftlich per Brief oder Fax erfolgen, formlose Anmeldungen und Anmeldungen per E-Mail können nicht berücksichtigt werden. Die Anmeldung erfolgt mittels des LQK-Anmeldeformulars, das auf der Internetseite unter Service Anmeldung zum Herunterladen eingestellt ist.
Mit ihrer Anmeldung zur Testierung und der Bestätigung der Anmeldung durch die ArtSet® Qualitätstestierung GmbH gehen die Organisationen einen privatrechtlichen Vertrag ein. Ein Rechtsanspruch auf Testierung besteht nicht.
Zur Testierung kann sich jede Kindertagesstätte und jeder Kindergarten anmelden.
Teilnahmebestätigung
Nachdem sich eine Einrichtung zur Testierung angemeldet hat, erhält die Leitung eine Teilnahmebestätigung, womit das Vertragsverhältnis zustande gekommen ist. Die Teilnahmebestätigung enthält auch Informationen zu den Testierungsbedingungen Das Datum der Teilnahmebestätigung gilt gleichzeitig als Starttermin für den 13-monatigen Bearbeitungszeitraum, der bis zur Abgabe des Selbstreportes maximal vorgesehen ist. Das heißt, spätestens 13 Monate nach Datum der Teilnahmebestätigung muss der Selbstreport bei der Testierungsstelle zur Begutachtung vorgelegt werden. Mit der Teilnahmebestätigung erhält die Organisation das LQK-Handbuch mit den zu bearbeitenden 12 Qualitätsbereichen und deren (Mindest-)Anforderungen, deren Erfüllung zwingend für eine Testierung nachzuweisen ist.Leistungen
Folgende Kernleistungen sind in der Testierungskosten enthalten: ein LQK-Handbuch, ein Einführungsworkshop (Ersttestierung) bzw. ein optionaler Follow-up-Workshop (Retestierung), der in der Einrichtung stattfindet, eine Visitation der Organisation durch den Erstgutachter bzw. die Erstgutachterin, die Begutachtung des Selbstreports durch zwei unabhängige, von der Testierungsstelle benannte Gutachter/innen in Form eines umfangreichen, schriftlichen Gutachtens, ein Abschlussworkshop, der ebenfalls in der Einrichtung stattfindet, ein von der ArtSet Qualitätstestierung GmbH ausgestelltes Testat, mit dem die erfolgreiche Testierung bestätigt wird, und das die Einrichtung berechtigt, für die Zeit von vier Jahren das entsprechende Qualitätssiegel zu führen, ein LQK-Logo als Grafik für das Marketing., bei der erstmaligen Testierung eine Fliese aus dem beständig wachsenden LQK-Netzwerkbild des Künstlers Guido Kratz, einen handsignierten Kunstdruck des jeweiligen Standes des Netzwerkbildes.
Zusätzlich werden folgende Serviceleistungen von der Testierungsstelle zur Verfügung gestellt: - bei der erstmaligen Testierung eine individuelle Fliese aus dem LQK-Netzwerkbild des Künstlers Guido Kratz,
- ein handsignierter Kunstdruck des jeweiligen Standes des Netzwerkbildes,
- eine Website mit Informationen zu LQK und den anderen Modellen der Lerner- und Kundenorientierten Qualitätstestierung, zum Testierungsverfahren und zur Unterstützungsstruktur sowie Arbeitshilfen und Qualitätswerkzeuge zum Herunterladen,
- eine Hotline zur kurzfristigen Klärung im Prozess auftauchender Fragen (Telefon und E-Mail),
- namentliche Aufnahme aller an der Testierung beteiligten Organisationen mit Kontaktdaten auf der Website der Testierungsstelle.
Kosten
Die Testierungskosten betragen bei der Ersttestierung 4.200,- € zzgl. 19% MwSt. = 4.998,- €
Bei der Retestierung betragen die Testierungskosten 3.750,- € zzgl. 19 % MwSt. = 4.462,50 €
Bei der Retestierung kann optional ein Follow-up-Workshop zur Vorbereitung auf die Retestierung in Anspruch genommen werden (Kosten: 450,- € zzgl. 19% MwSt. = 535,50 €). Die Kosten der Retestierung erhöhen sich in diesem Fall entsprechend.
Die Testierungskosten können in zwei Raten gezahlt werden. Mit der Teilnahmebestätigung erhält die angemeldete Organisation eine Rechnung über die erste Hälfte der Testierungskosten; die zweite Hälfte wird mit Abgabe des Selbstreports fällig.
Die Leistungen von ArtSet können in Anspruch genommen werden, wenn die erste Rate der Testierungskosten bezahlt ist.
Wird der maximale Seitenumfang des Selbstreports (90 Seiten bei einer Ersttestierung, 100 Seiten bei einer Retestierung) überschritten, werden die zusätzlichen Seiten ab der ersten Seite extra berechnet. Die Nachberechnung erfolgt in Margen von jeweils 10 Seiten. Für jede Marge werden 90,- € zzgl. 19% MwSt. = 107,10 € in Rechnung gestellt. Die Begutachtung kann erst durchgeführt werden, wenn die nachträgliche Rechnung beglichen ist.
Testierung
Grundsätzlich erfolgt die Testierung nach dem Modell, das zum Zeitpunkt der aktuellen Anmeldung zur Erst- bzw. Retestierung gültig ist. Die aktuelle Version ist das „LQK Handbuch, November 2004“.
Die Testierung kann nur erfolgen, wenn alle Anforderungen in allen Qualitätsbereichen erfüllt sind. Sollten im Gutachten Auflagen erforderlich sein, kann die Erfüllung dieser Auflagen im Rahmen der Visitation nachgewiesen werden. Kann die Erfüllung der Auflagen im Rahmen der Visitation nicht nachgewiesen werden, kann das Testat nicht erteilt werden.
Für den Fall, dass die im Gutachten genannten und für die Testierung erforderlichen Auflagen im Rahmen der Visitation nicht erfüllt werden können und deshalb kein Testat erteilt werden kann, kann die Organisation innerhalb von maximal 6 Monaten einen überarbeiteten Selbstreport zur erneuten Begutachtung abgeben. Die Begutachtung wird von der Erstgutachterin bzw. dem Erstgutachter vorgenommen.
Die Kosten für eine erneute Begutachtung betragen 1.500,- € zzgl. 19% MwSt. = 1.785,- €.
Eine erneute Visitation findet nur statt, wenn bei der erneuten Begutachtung Auflagen formuliert werden mussten. Hierdurch erhöhen sich die Kosten für die Wiederholungstestierung um 550,- € 19% MwSt. = 654,50 €.
Der Abschlussworkshop findet erst nach der erneuten Begutachtung statt.
Datum der Testierung und damit des Testates ist der Termin des Abschlussworkshops.
Rücktritt
Ein Rücktritt von der Testierung ist bis zu 4 Wochen nach Datum der Teilnahmebestätigung kostenfrei möglich, sofern bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen worden sind.
Bei einem späteren Rücktritt oder wenn Leistungen in Anspruch genommen wurden, wird die erste Rate der Testierungskosten einbehalten; die zweite Rate wird nicht mehr fällig.
Datenschutz
Die bei der Testierungsstelle eingereichten Selbstreporte unterliegen dem Daten¬schutz und werden nicht an Dritte weitergegeben, mit Ausnahme der Gutachter/in¬nen, die die Begutachtung vornehmen.
Die Gutachten, die Visitationsprotokolle und die strategischen Entwicklungsziele der Organisationen unterliegen ebenfalls dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Alle Gutachterinnen und Gutachter unterliegen den Datenschutzbedingungen.
Widerspruch
Ein Rechtsanspruch auf Testierung besteht nicht. Gegen das Ergebnis der Testierung kann jedoch Widerspruch erhoben werden.
Zur Eröffnung des Widerspruchverfahrens ist eine schriftliche Begründung seitens der Organisation erforderlich. In einem ersten Schritt erhält die Organisation darauf eine Stellungnahme der Testierungsstelle.
Sollte hier keine Einigung erfolgen, besteht die Möglichkeit, dass der Selbstreport der Organisation erneut durch ein unabhängiges Gutachterpaar begutachtet wird. Wenn diese Begutachtung zu einem anderen Ergebnis als die erste Begutachtung kommt, werden die anfallenden Kosten von der ArtSet Qualitätstestierung GmbH getragen; wenn diese Begutachtung zu dem gleichen Ergebnis wie die erste Begutachtung kommt, gehen die anfallenden Kosten zu Lasten der Organisation.
Die Kosten für eine erneute Begutachtung betragen 1.500,- € zzgl. 19% MwSt. = 1.785,- €.
Gutachterinnen und Gutachter
Die Begutachtung wird durch speziell ausgebildete und unabhängige Gutachterinnen und Gutachter durchgeführt. Die Akkreditierung und Zuordnung der Gutachterinnen und Gutachter erfolgt durch die Testierungsstelle.
Die Organisation hat das Recht, die zugewiesenen Gutachter/innen innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe begründet abzulehnen.
Retestierung
Für die Retestierung gelten die gleichen Bedingungen wie für die Testierung.
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